CORONA-UPDATE 

 

Wir sind als Freizeiteinrichtung an die jeweils aktuell geltenden Regelungen für Gastro/Vergügungsstätten und Freizeiteinrichtungen der Landesregierung gebunden. Diese finden Sie auf Seite 4 der Landesverordnung BW ab 16. September 2021.

Dreistufiges Warnsystem ab 16. September 2021

Ab 16. September 2021 tritt ein dreistufiges Warnsystem in Kraft. Dies bedeutet, dass es strengere Regelungen bei abzeichnender Überlastung der Krankenhäuser geben wird.

Warnstufe: Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 8,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 250 erreicht oder überschreitet.

Alarmstufe: Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 12,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 390 erreicht oder überschreitet.

Stand: 15. September 2021 – weitere Informationen, Inzidenzen und FAQ auf www.baden-württemberg.de