Am Dienstag, 16. November 2021, wurden auf den Intensivstationen im Land am zweiten Werktag in Folge mehr als 390 COVID-19-Patientinnen und -Patienten behandelt. Damit wird in Baden-Württemberg die sogenannte Alarmstufe ausgerufen. In vielen Bereichen gilt deshalb ab Mittwoch, 17. November 2021, die 2G-Regel. Das bedeutet, dass nur noch geimpfte oder genesene Personen Zutritt haben.

Übersicht der aktuellen Corona-Regelungen in den einzelnen Bereichen (PDF)

 

Einlass ohne Nachweis nicht möglich.

  • Geimpfte Erwachsene (zwei Wochen nach der Zweitimpfung mit Nachweis)
  • Genesene (mit ärztlicher Bescheinigung über die Infektion)
  • Kleine Kinder und Schüler bis 17 Jahre, die nicht geimpft sind, dürfen uns besuchen mit Schülerausweis.de haben nur mit Bestätigung des Arztes und negativemAntigen-Test Zutritt.


Weiterhin gilt:

  • Innerhalb des LALO Centers gelten die bekannten Verhaltensregeln.
  • Für die Tische im Gastrobereich gelten dieselben Abstandsregeln wie in der Gastronomie.
  • Außerhalb des Sitzplatzes ist eine FFP2 Make oder OP-Maske beim Herumgehen und dem Toilettengang/Anbaubereich zu tragen. Beim Sport/Spiel ist es derzeit eine Kann-Bestimmung, also freiwillig. Wir würden uns freuen, wenn ihr sie aufsetzen würdet.
  • die Mindestabstände von 1,5 m sind einzuhalten.

 

Bitte besucht uns auch nur, wenn ihr gesund und symptomfrei seid!

 

Stufenplan für Baden-Württemberg

Bereits mit der Corona-Verordnung vom 15. September 2021 wurden in Baden-Württemberg drei Stufen festgelegt, die in enger und intensiver Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten aus der medizinischen Praxis entstanden sind:

Basisstufe: Zahlen und Grenzwerte der Warn- oder Alarmstufe landesweit nicht erreicht oder überschritten.

Warnstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 8 oder ab 250 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.

Alarmstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 12 oder ab 390 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.

Das Landesgesundheitsamt (LGA) macht den Eintritt der jeweiligen Stufe durch Veröffentlichung im Internet bekannt. Grundlage dafür sind die vom LGA veröffentlichten Zahlen im Lagebericht. Für ein Eintreten der jeweiligen Stufe ist erforderlich, dass die für eine Stufe maßgebliche Zahl der Hospitalisierungsinzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen oder der Auslastung der Intensivbetten an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen erreicht oder überschritten wurde. Die nächstniedrigere Stufe tritt ein, wenn die für eine Stufe maßgebliche Zahl an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wurde. Samstage, Sonn- und Feiertage unterbrechen die Zählung der maßgeblichen Werktage nicht. Die in der Verordnung geregelten Maßnahmen der jeweiligen Stufe gelten ab dem Tag nach der Bekanntmachung.